PRAKTISCHE
INFORMATIONEN
Warum wird die Konsultation wird nicht von der Grundversicherung übernommen?
Derzeit sind in der Schweiz die Krankenversicherer sowohl für die Kostenübernahme als auch für die Überwachung der Kosten zuständig. In diesem System sind die Dauer und die Modalitäten einer schulmedizinischen Konsultation direkt und indirekt sehr streng begrenzt. Ein ganzheitlicher Ansatz erfordert allerdings eine längere Konsultation und kann spezielle Laboruntersuchungen beinhalten. Derzeit kann sie darum nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden. Daher gehen die Kosten zum Teil zu Lasten der Zusatzversicherung (je nach Versicherungsschutz) und zum Teil zu Lasten der PatientInnen.
Erfahren Sie mehr über den Druck, den die Versicherer auf die Allgemeinmediziner ausüben.
Tarife
Erste Konsultation (1h30-2h00): 237.50 CHF
Folgekonsultation (1h-1h30): 175.- CHF
Der Austausch medizinischer Informationen per E-Mail/Telefon sowie Berichte für Hausärzte/Fachärzte werden mit 30 CHF verrechnet.
Denken Sie daran, für eine allfällige partielle Kostenübernahme Ihre Zusatzversicherung zu kontaktieren.
Eventuelle Laboruntersuchungen gehen zu Lasten der PatientInnen.


